Die Berufsbildung zur Fachfrau / zum Fachmann Betreibung und Konkurs
Vorwort von Marianne Huber-Schwarz
Ausbildungsverantwortliche der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz
Im Jahre 1925 wurde die Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz gegründet. Ein Zweck der Konferenz ist laut Statuten die Förderung der beruflichen Ausbildung. Die Fachbildungskommission ist für die Weiterbildung zuständig und organisiert seit vielen Jahren regelmässig Fachtagungen in der Deutschschweiz wie auch in der Romandie. Seit 2013 wird das Ausbildungsangebot für das Betreibungs- und Konkurswesen durch Lehrgänge ergänzt, welche die berufliche Weiterbildung der Mitarbeitenden bis zur Vorbereitung auf die eidg. Berufsprüfung zum Ziel haben.
Ausbildungsmodell
Das Ausbildungsmodell teilt sich in drei Module auf, wobei jedes Modul in sich abgeschlossen ist und ein eigenes Ziel verfolgt. Die einzelnen Module bauen aufeinander auf, das Abschliessen der Module ist jedoch keine Bedingung für den Besuch der anderen Module.
Der Grundbildungs- und der Vertiefungslehrgang werden jeweils durch eine Prüfung abgeschlossen, welche vom Schweizerischen Verband Berufsprüfung Betreibung und Konkurs (SVBBK) durchgeführt wird. Am Ende des Ergänzungslehrganges sollen die Teilnehmer in der Lage sein, die eidgenössische Berufsprüfung zu absolvieren.
Das Bestehen der Prüfungen des Grundbildungs- resp. Vertiefungslehrganges ist nicht Voraussetzung für die Zulassung zu den eidgenössischen Prüfungen. Diese erfolgt gemäss den bestehenden Reglementen und Wegleitungen des SVBBK.
Allgemein
Die Lehrgänge basieren auf stufengerechten und den Bedürfnissen entsprechenden Ausbildungsinhalten. Der Bezug zur Praxis und die Anwendung haben Vorrang. Es wird grosser Wert auf die Eigenverantwortung der Lernenden gelegt und der Unterricht basiert sowohl auf dem Präsenzunterricht sowie auf dem selbständigen Lernen und Bearbeiten besonderer Aufgaben.
Für den Besuch der Kurse gibt es keine Zulassungsbeschränkungen und eine Teilnahme ist auch ohne Prüfungsabsicht möglich. Wer den Kurs mit einer Anwesenheit von mindestens 80% besucht hat, erhält in diesem Falle eine Kursbestätigung.